Hochtontherapie
Es handelt sich bei der Hochtontherapie um eine Ursachenbehandlung und um eine symptomatische Behandlung zur sofortigen Schmerzlinderung.
Die Zufuhr von Energie erfolgt 2-fach; lokal am Behandlungsort und gleichzeitig am ganzen Körper. Die Behandlung des gesamten Körpers ist besonders wichtig, da sich Krankheiten selten auf nur einen Ort im Körper beschränken. Die verteilende Wirkung der Hochtonbehandlung sorgt dafür, dass die aktivierende Energie an möglichst viele Körperzellen gelangt, insbesondere dorthin, wo sie gerade benötigt wird .
Was sind die Hauptwirkungen der HiTOP-Hochtontherapie ?
- Einschleusung von Energie (Leistung) in den Körper, um die Zellen zu aktivieren
- Vergrößerung und Vermehrung der Zahl der Mitochondrien, der Energiekraftwerke der Zellen.
- Verminderung von Schwellungen bei Venen-, Nieren- und Herzerkrankungen sowie nach Verletzungen
- Erzeugung von Schwingungen und feinstofflichen Schüttelungen im Gewebe, um den Stoffwechsel zu erleicht ern und Schmerzen zu lindern.
- Verbesserung bzw. Aktivierung des Stoffwechsels
- Entgiftung des Körpers
- Zellerneuerung
- Vitalisierung
- Muskelaufbau
Welche Krankheiten können mit der HiToP-Hochtontherapie behandelt werden?
- Diabetes
- Arthrosen
- Schwellungen (Ödeme)
- Entzündungen
- Rückenschmerzen
- Kopfmerzen
- Tinnitus
- Sportverletzungen
- Magen-Darm-Erkrankungen
- Bronchialasthma
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Nervenkrankheiten
- Depressionen
- Erschöpfungszustände (Burnout)
- Ausführliche Beschreibung
Bei fast allen mit Schmerzen verbundenen Krankheiten, z.B.
- degenerativen Gelenkknorpelveränderungen (Arthrosen),
- degenerativen Wirbelsäulen- bzw. Bandscheibenveränderungen,
- schmerzhaften Verspannungen der Nacken- und Rückenmuskulatur,
- Migräne und „gewöhnlichen" Kopfschmerzen,
- Tennisellenbogen,
- Sportverletzungen,
- Verstauchungen,
- Schwellungen nach zahnärztlichen Behandlungen,
- Schwellungen nach Knochenbrüchen,
- Polyneuropathien und diabetische Polyneuropathien sowie anderen Nervenerkrankungen
- Tumoren,
- bei krankhaften Wassereinlagerungen im Gewebe – Ödemen, als Folge von Venen-, Herz- und Nierenkrankheiten,
- bei – bzw. zur Vorbeugung von - Muskelschwäche nach längerer Ruhigstellung, z. B. wegen eines Knochenbruches, nach langem Krankenlager, infolge von Nervenkrankheiten, z. B. Polyneuropathien
- bei krankhafter Erhöhung der Muskelspannung,
- zur Thromboseprophylaxe, d. h. zur Vorbeugung der Bildung von Blutgerinnseln (Thrombosen) nach Operationen oder aus anderen Gründen einzuhaltender längerer Bettruhe,
- zur Normalisierung der Funktionen von Magen und Darm, z. B. bei Neigung zu Verstopfung,
- zur Verbesserung des Allgemeinbefindens bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen bzw. Erkrankungen mit psychosomatischen Komponenten, z. B. depressiven Verstimmungen, Fibromyalgie, funktionellen Herzrhythmusstörungen, Bronchialasthma, chronischen Dünn- und Dickdarmentzündungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa.
- Wie funktioniert die Hochtontherapie?
Durch die gleichzeitige Änderung der Frequenzen und der Stromstärke, kommen die erweiterten Wirkungen der Hochtontherapie zustande.
Gleichzeitig arbeitet die Hochtontherapie mit Frequenzen von 4096 bis 32768 Hertz gegenüber deutlich niedrigeren Frequenzen der klassischen Elektrotherapie.
Die höheren Frequenzen sollen eine höhere Energieaufnahme der Zellen bewirken können und so durch eine harmonische Stimulation zu biochemischen und bioelektrischen Reaktionen der Zellen führen. Dadurch können Energieblockaden gelöst und erfolgreich Schmerzen gelindert werden.
Der Patient fühlt sich nach der Therapie in der Regel vitaler. Ein Gefühl wie nach einem langen Dauerlauf, entspannt und erfrischt, wird beschrieben. Die Anzahl der notwendigen Sitzungen richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung. Für einen Langzeiterfolg reichen in der Regel fünf bis zehn Behandlungen mit einer Therapiedauer von jeweils 50-60 Minuten.
Kosten
Die Kosten der Hochton-Therapie werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. In einzelnen Fällen übernehmen private Versicherungen die Therapiekosten, die gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird.
Die Kosten für Selbstzahler belaufen sich auf ca.25,00 (Teilkörper - ca 30 min) bis 51 Euro (Ganzkörpertherapie - ca 60 min) pro Sitzung.
Im Allgemeinen reichen fünf bis zehn Behandlungen aus.
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